Der Verteidiger weist für die Korrespondenz mit dem Verteidiger im vorinstanzlichen Verfahren nach Mandatsübernahme sowie für das allgemeine Aktenstudium einen Aufwand von 3 Stunden und 15 Minuten aus. Nicht eingerechnet sind dabei Aufwände für das Aktenstudium, welche zusammen mit anderen Posten als Gesamtaufwand ausgewiesen werden (vgl. Aufwand vom 29.10.2021 für "Akten- und Videostudium, E-Mail an Klient, Tel. mit Klient, […]"). Auszugehen ist deshalb von einem Gesamtaufwand für das Aktenstudium von rund 3 Stunden und 45 Minuten.