Monate hinweg Schmerzen und Schwellungen am Knie und musste sich deshalb wiederholt in ärztliche Untersuchung begeben. Zu berücksichtigen ist jedoch insbesondere, dass gerade die ungewisse Heilungsdauer und der ungewisse Verlauf des operationsbedürftigen Meniskusrisses für den über 60-jährigen selbständigen Platten- und Bodenleger zu einer erheblichen psychischen Belastung und damit einhergehenden Zukunftsängsten geführt haben dürfte. Angesichts dieser Tatsache ist B. vom Beschuldigten angemessen für die von ihm verschuldete seelische Unbill - 21 -