8.4.3. B. fand sich am 9. Dezember 2019 im Y. in Q. ein, um mit dem Beschuldigten und C. als Vertreter der Z. eine Inkassoangelegenheit zu besprechen. Während dieses Gesprächs wurde er vom Beschuldigten unvermittelt ins Gesicht geschlagen, wodurch er sich einen Meniskusriss zuzog, sich einer Operation unterziehen musste und mehr als vier Monate lang arbeitsunfähig war (9. Dezember 2019 bis 22. April 2020; vgl. Beilage 19 HV). Nach diesem ersten Schlag wurde er zudem ohne Anlass zwei weitere Male ins Gesicht geschlagen und anschliessend von hinten zu Boden gerissen. B. wurde durch die physischen Einwirkungen des Beschuldigten in seiner körperlichen Integrität verletzt, erlitt über mehrere