8.3. B. macht neben Arztkosten von Fr. 1'443.10 ein aufgrund Arbeitsunfähigkeit entgangenes Einkommen bzw. einen entgangenen Gewinn von Fr. 15'429.50 geltend (vgl. GA act. 67 ff.). Aktenkundig sind diesbezüglich ein Auszug aus dem Handelsregisteramt des Kantons Aargau, in welchem E. als Gesellschafter der X. eingetragen ist, ein Bestätigungsschreiben desselben datiert vom 10. Juni 2021 sowie neun Rechnungsbelege des Zeitraums zwischen dem 15. Dezember 2019 und dem 23. März 2020 bei den Akten (vgl. Beilagen 20-30 HV).