Demgegenüber erscheint abwegig, dass B. diesen Sturz folgenlos überstand und sich erst nachträglich am Knie verletzte, zumal auf der Videoaufzeichnung nachfolgend keine vergleichbare Verdrehung des rechten Beins im Sinne einer Distorsion ersichtlich ist. Wenn es auch wahrscheinlich ist, dass sich die Knieverletzung im Laufe der Auseinandersetzung verschlimmerte, ist aufgrund der Umstände davon auszugehen, dass sie durch die erste indirekte Gewalteinwirkung auf das Bein bzw. das Knie hervorgerufen wurde und letztlich auf den ersten Schlag ins Gesicht von B. zurückzuführen ist.