B. kommt in der Folge auf dem Bauch zu liegen (13:55:21 – 13:55:25). Entgegen der Auffassung des Beschuldigten richtet sich B. in der Folge nicht sofort wieder auf, sondern bleibt ein paar Sekunden liegen, bevor er auf die Knie geht und dann aufsteht (13:55:25 – 13:55:30). Der beschriebene Bewegungsablauf, insbesondere die Verdrehung des rechten Beins bzw. Knies unter der Wucht des Falls und des Körpergewichts, ist ohne weiteres dazu geeignet, eine Knieverletzung der eingetretenen Art hervorzurufen.