In Bezug auf den Meniskusriss gab B. anlässlich der ersten und damit tatnächsten Einvernahme vor der Kantonspolizei Aargau am 3. Februar 2020 an, sich diesen nach dem ersten Sturz zugezogen zu haben (vgl. UA act. 51). Auf der Videoaufzeichnung ist diesbezüglich erkennbar, dass B. nach dem ersten Schlag ins Gesicht rückwärts vom Stuhl fällt (13:55:20). Dies führt dazu, dass er sich auf dem Rücken abrollt und sich sein Körpergewicht mit Wucht auf sein rechtes Bein bzw. Knie verlagert, welches sich verdreht. B. kommt in der Folge auf dem Bauch zu liegen (13:55:21 – 13:55:25).