B. habe sich zudem mit einem leicht hinkenden Gang präsentiert (vgl. UA act. 38). Aufgrund persistierender starker Schmerzen und wiederkehrender Schwellungen wurde B. in der Folge am 16. Dezember 2019 und am 8. Januar 2020 erneut untersucht, wobei bei letzterer Konsultation ein MRI-Untersuch angeordnet wurde (vgl. UA act. 37). Anlässlich dieses Untersuchs vom 29. Januar 2020 wurde der Radiärriss im posteromedialen Meniskus diagnostiziert und ein operativer Eingriff angesetzt (vgl. UA act. 28). Gemäss den eigenreichten Arztzeugnissen war B. aufgrund anhaltender Beschwerden bereits ab dem 9. Dezember 2019 und somit dem Tag der Auseinandersetzung vollumfänglich arbeitsunfähig.