Es wurde lediglich festgehalten, B. leide berufsbedingt unter einer asymptomatischen chronischen Bursitis, d.h. einer Schleimbeutelentzündung, welche ihm vorgängig keine Beschwerden gemacht hatte (vgl. UA act. 28, UA act. 30, UA act. 37 f.). Demgegenüber wurde bereits am 9. Dezember 2019, rund zwei Stunden nach der Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten, eine Distorsion des rechten Knies mit Erguss diagnostiziert. B. habe sich zudem mit einem leicht hinkenden Gang präsentiert (vgl. UA act.