und 14:10 Uhr gegenüber B. mehrfach tätlich geworden, indem er diesen zunächst wiederholt mit der Hand gegen den Kopf geschlagen und gegen den Oberkörper weggestossen habe. B. sei dabei mehrfach zu Fall gekommen. Weiter habe der Beschuldigte B. durch Umklammern von hinten um den Oberkörper zu Boden gerissen. B. habe sich eine Verletzung am Knie und eine Schwellung im Gesicht zugezogen (vgl. Anklagesachverhalt). Der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt ist in zeitlicher und örtlicher Hinsicht klar eingegrenzt.