2. Es sei der Aufsatz von Dr. med. Rolf F. Oetiker, Orthopädische Chirurgie, zum Thema Meniskusriss (Beilage 3) zu den Verfahrensakten zu nehmen. 3. Es sei ein ärztliches Kurzgutachten hinsichtlich der Fragestellung zu erstellen, ob das vom Berufungsgegner im Anschluss an den angeblich beim ersten Sturz eingetretenen Meniskusriss gezeigte Verhalten mit den im unmittelbaren Nachgang zu einem Meniskusriss erlittenen Schmerzen vereinbar ist. 4. Es seien die Akten des Verfahrens vor der Vorinstanz beizuziehen.