"1. Es sei der Hausarzt des Berufungsgegners von Seiten des angerufenen Gerichts um medizinische Auskunft hinsichtlich der Frage zu ersuchen, ob der zum Tatzeitpunkt bereits 61-jährige Berufungsgegner bereits vorgängig zur körperlichen Auseinandersetzung vom 9. Dezember 2019 allenfalls infolge seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit als Bodenleger, seines Alter und/oder der ärztlich diagnostizierten Adipositas an einer Vorschädigung des rechten Kniegelenks gelitten hat.