3.2. Mit Verfügung vom 20. September 2021 wies der Verfahrensleiter die Beweisanträge des Beschuldigten einstweilen ab. -6- 3.3. Mit Eingabe vom 5. Oktober 2021 teilte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm ihren Verzicht auf die Stellung eines Nichteintretensantrags sowie die Erklärung der Anschlussberufung mit. 3.4. Mit Verfügung vom 2. November 2021 ordnete der Verfahrensleiter im Einverständnis der Parteien das schriftliche Berufungsverfahren an.