7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Zivil- und Strafkläger eine Parteientschädigung von Fr. 6'434.25 (inkl. Fr. 460.00 MwSt.) zu bezahlen. 8. 8.1. Die Anklagegebühr wird auf Fr. 800.00 festgesetzt und dem Beschuldigten auferlegt. 8.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00 b) den Spesen von Fr. 48.00 Total Fr. 2'048.00