2.2. Der Privatkläger stellte anlässlich der Hauptverhandlung die folgenden Anträge: "1. Der Beschuldigte sei wegen einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Tätlichkeit schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen; 2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, den Privatkläger wie folgt zu entschädigen: - Schadenersatz: CHF 16'872.60 - Anwaltskosten: CHF 8'000.00 - Genugtuung CHF 7'500.00 Total: CHF 32'372.60 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MwSt. zulasten des Beschuldigten."