Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 26 - 5.2. Folgende Vermögenswerte werden aus der Beschlagnahme entlassen und der berechtigten Person, E. (Ehefrau des Beschuldigten), herausgegeben: - Fr. 6'000.00 - EUR 800.00. 5.3. Die folgenden Vermögenswerte - Fr. 9.10 aus Schlüsselkoffer U7740 - Fr. 140.00 Kasseninhalt des Gerätes U20033 - Fr. 90.00 Kasseninhalt des Gerätes U20034 werden zur Kostendeckung verwendet, unter Vorbehalt der Verrechnung.