Dem ist beizupflichten: Nachdem der Beschuldigte selber angab, das Lokal «C.» seit sieben oder acht Monaten zu führen (UA Ord. 1 act. 163), der Polizei seit 2016 gemeldet wurde, dass in jenem Lokal illegale Glücksspiele angeboten werden und die Polizei aus eigenen Beobachten einen regen Betrieb im Lokal feststellen konnte (vgl. Berichtsrapport vom 17. Januar 2017), ist plausibel, dass die «C.» seit sieben Monaten in Betrieb war. Da der Beschuldigte sein Lokal noch nicht offiziell eröffnet hatte, habe er unregelmässige Öffnungszeiten gehabt (UA Ord. 1 act. 164).