9. 9.1. Der Beschuldigte ficht mit Berufung die angeordnete Ersatzforderung in Höhe von Fr. 16'100.00 an (Berufungserklärung Beschuldigter; Plädoyer Beschuldigter Berufungsverhandlung, Rz. 23 ff.). 9.2. Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind oder dazu bestimmt waren, eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen, sofern sie nicht dem Verletzten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausgehändigt werden (Art. 70 Abs. 1 StGB). Sind die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte - 23 -