8. 8.1. Der Beschuldigte wendet sich mit Berufung gegen die Verrechnung der Vermögenswerte gemäss Dispositivziffer 4 des vorinstanzlichen Urteils sowie gegen die Einziehung und Verrechnung der Vermögenswerte gemäss Dispositivziffer 5 des vorinstanzlichen Urteils (Berufungserklärung Beschuldigter; Plädoyer Beschuldigter Berufungsverhandlung, Rz. 22).