Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3). Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland, Uster vom 14. März 2016 wegen Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 130.00 und einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Während der Probezeit ist der Beschuldigte erneut straffällig geworden und legte damit eine gewisse Unbelehrbarkeit an den Tag, was sich leicht zuungunsten des Beschuldigten auswirkt. Weitere Strafzumessungsrelevante Faktoren sind nicht ersichtlich. Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, dem Beschuldigten eine Busse von Fr. 9'000.00 aufzuerlegen.