finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten ergibt sich, dass er momentan arbeitslos ist und Arbeitslosengeld in der Höhe von ca. Fr. 4'000.00 bezieht. Er zeigte sich anlässlich der Berufungsverhandlung jedoch zuversichtlich, dass er ab Januar 2023 wieder Arbeit erhalten und dabei netto Fr. 4'700.00 verdienen wird. Der Beschuldigte verfügt weder über Vermögen noch Schulden (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4). Seine beiden Kinder sind erwachsen und haben ein eigenes Einkommen (GA act. 92; Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3).