Zudem zeigt der sichergestellte Kasseninhalt von Fr. 230.00, dass beide Automaten auch bespielt worden sind. Es trifft zwar zu, dass der Buchhaltung auf dem Gerät U20033 keine Datumsangaben zu entnehmen sind und daher nicht zweifellos feststeht, dass der darin angegebene Saldo von Fr. 16'904.60 (Einzahlungen von Fr. 42'380.00, Auszahlungen von Fr. 25'475.40) in diesen sieben Monaten angefallen ist. Wie die Vorinstanz jedoch im Rahmen der Ersatzforderung unter Verweis auf - 19 -