Die Videoaufzeichnungen von der Hausdurchsuchung am 9. Februar 2017 zeigen klar, dass diese Automaten in Betrieb waren und bespielt worden sind. Die Aussage des Beschuldigten, dass er sämtliche Gerätschaften am folgenden Sonntag habe entsorgen wollen, ist nicht glaubhaft und ändert insbesondere aber nichts an der Tatsache, dass die Automaten zumindest am Tag der Hausdurchsuchung in Betrieb waren und seit sieben Monaten im Lokal standen. Zudem zeigt der sichergestellte Kasseninhalt von Fr. 230.00, dass beide Automaten auch bespielt worden sind.