6.7.2. Anlässlich seiner Einvernahme vom 10. Februar 2017 (UA Ord. 1 act. 162 ff.) erklärte der Beschuldigte, dass er seit ca. sieben oder acht Monaten der Chef und Inhaber des Lokals «C.» sei. Das Lokal sei noch nicht offiziell geöffnet, allerdings habe er bereits schon zwischen 3 bis 12 Gäste pro Tag. Weiter führte der Beschuldigte aus, dass er sämtliche Geräte inklusive der Spielautomaten vom Vorbesitzer der Lokalität, F., übernommen habe und diese Gegenstände am folgenden Sonntag habe entsorgen wollen.