Ob damit illegale Sportwetten abgeschlossen werden oder aber Glücksspiele gespielt werden können, betrifft schlussendlich die rechtliche Würdigung. In einem so frühen Verfahrensstadium kann ohnehin nicht verlangt werden, dass die Verdachts- und Beweislage in allen Details bekannt gegeben wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1214/2019 vom 1. Mai 2020 E. 1.3). Der Beschuldigte konnte sich aber problemlos gegen den Vorwurf, in seinem Lokal «C.» illegale Spiele angeboten zu haben, verteidigen und er hat sich dazu - 17 -