6.6.2. Anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 10. Februar 2017 (UA Ord. 1 act. 162 ff.) wurde dem Beschuldigten vorgehalten, dass ein Vorverfahren wegen «Vermitteln von illegalen Sportwetten sowie Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz» eingeleitet worden ist und er als beschuldigte Person einvernommen wird. Diese Einvernahme erfolgte einen Tag nach der Hausdurchsuchung im Lokal «C.», an welcher der Beschuldigte als verantwortliche Person ebenfalls beigewohnt hat (vgl. UA Ord.