Entsprechend dem Beweisantrag des Beschuldigten vom 3. Dezember 2021 wurde das "Ersuchen eines Hausdurchsuchungsbeschlusses" der Kantonspolizei Bern eingefordert und den Parteien mit Verfügung vom 8. Dezember 2021 zugestellt. Aus diesem Ersuchen vom 17. Januar 2017 ergeht unmissverständlich, dass mehrere Erkenntnisse den Tatverdacht begründeten, dass in der Lokalität «C.» verbotene Sportwetten und illegale Glücksspiele angeboten werden. Einerseits sind im Jahre 2016 anonyme Meldungen aus der Bevölkerung, wonach verbotene Sportwetten und illegale Glücksspiele angeboten wur- - 16 -