Kraft getreten und durch das Geldspielgesetz (BGS) ersetzt worden. Gemäss der Botschaft zum BGS gelten für die laufenden Verfahren wie auch für die Verfolgung von Straftaten, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes begangen wurden, die Strafbestimmungen des Spielbankengesetzes, ausser die Anwendung des Geldspielgesetzes würde zu einer milderen Sanktion führen (Anwendung des Grundsatzes der lex mitior; Botschaft vom 21. Oktober 2015 zum Geldspielgesetz, BBI 2015 S. 8506 Ziff. 2.11; Urteil des Bundesgerichts 6B_260/2020 vom 2. Juli 2020 E. 1).