3. Vorab ist das anwendbare Recht zu eruieren: Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Widerhandlungen soll dieser allesamt zwischen dem 27. Juni 2013 und dem 9. Februar 2017 begangen haben. Mit Datum vom 1. Januar 2019 ist das im Tatzeitpunkt geltende Spielbankengesetz (SBG) ausser -9-