"1. Die Einstellungsverfügungen des Urteils sind aufzuheben (ohne Dispositiv-Ziffer) 2. Die Dispositiv-Ziffern 1, 2.2, 5.2 sowie 7 bis 9 des Urteils sind aufzuheben. 3. A. ist des Aufstellens von Glücksspielautomaten ohne Prüfung, Konformitätsbewertung o- der Zulassung zum Zwecke des Betriebs, mehrfach begangen durch