9.2. Dem Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung von Fr. 9'140.85 (inkl. MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen." 2.2. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Eingabe vom 3. Juni 2021 Berufung an. Am 14. Juni 2021 meldete die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) gegen das ihr am 7. Juni 2021 zugestellte Urteil Berufung an. Das begründete Urteil wurden ihnen am 20. resp. 23. August 2021 zugestellt. 2.3. Am 3. September 2021 reichte der Beschuldigte die Berufungserklärung ein und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. 2.4. Die ESBK reichte am 9. September 2021 ihre Berufungserklärung ein mit folgenden Anträgen: