8. Die anteilsmässigen Kosten des Vorverfahrens vor der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) in der Höhe von Fr. 7'244.50 (Spruchgebühr: Fr. 5'854.00, Schreibgebühr: Fr. 882.50, Barauslagen: Fr. 508.00) werden dem Beschuldigten zu einem Drittel mit Fr. 2'414.85 auferlegt. Diese Kosten sowie die Ersatzforderung gemäss Ziffer 6. stellt die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) in Rechnung. 9. 9.1. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten zu einem Drittel selber.