"Das Verfahren wird eingestellt in Bezug auf die Anklage - des Vergehens gemäss Art. 130 Abs. 1 lit. a BGS (Durchführung, Organisation o- der Zurverfügungstellung von Spielbankenspielen oder Grossspielen ohne die dafür nötigen Konzessionen oder Bewilligungen) im D. an der Y-Strasse in R. mindestens am 27. Juni 2013 sowie