12. Die am 25. August 2014 in der Privatwohnung von A. bei E. (Ehefrau von A.) beschlagnahmten Gelder (CHF 6'000.00 und EUR 800.00) in der Höhe von CHF 6'942.55 werden aus der Beschlagnahme entlassen und mit den Verfahrenskosten von CHF 7'244.50 und der Ersatzforderung in der Höhe von CHF 16'100.00 verrechnet. A. hat dem Bund somit CHF 37'801.95 inklusive Busse zu bezahlen. 13. Diese Verurteilung wird im Strafregister eingetragen. 14. Die anteilsmässigen Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 7'244.50 (Spruchgebühr CHF 5'854.00, Schreibgebühr CHF 882.50, Barauslagen CHF 508.00) werden A. auferlegt.