6. Die gegen A. geführten Verwaltungsstrafverfahren wegen Aufstellens von Glücksspielautomaten ohne Prüfung, Konformitätsbewertung oder Zulassung zum Zwecke des Betriebs, angeblich mehrfach begangen durch […] werden eingestellt. 7. A. wird zu einer Busse von CHF 21'400.00 verurteilt. 8. Die folgenden am 25. August 2014 bei A. beschlagnahmten Gegenstände aus den Räumlichkeiten an der Z-Strasse in S. werden eingezogen und vernichtet: - Standautomat INTERnet U10004 - Standautomat INTERnet U10005 - Schlüsselkoffer U7740 inkl. Inhalt (Schlüssel) - Diverse Automatenschlüssel U21041