4. Es wird eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 Abs. 1 StGB angeordnet. - 37 - 5. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB für 7 Jahre des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - Schraubenschlüssel - Mobiltelefon Apple iPhone 6 inkl. SIM Karte Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. Der beim Beschuldigten beschlagnahmte Betrag von Fr. 480.00 wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.