Da die Berufungsverfahren des Beschuldigten sowie der beiden Mitbeschuldigten B. und C. zusammen behandelt und entschieden worden sind, sind die Verfahrenskosten insgesamt auf Fr. 15'000.00 und der auf den Beschuldigten entfallende Anteil auf Fr. 5'000.00 festzusetzen (Art. 424 Abs. 1 StPO i.V.m. ยง 18 VKD; Art. 418 Abs. 1 StPO).