11.7. Die Landesverweisung dauert zwischen 5 und 15 Jahren. Dem Gericht kommt bei der Festsetzung der Dauer ein grosser Ermessenspielraum zu. Der Beschuldigte wird vorliegend wegen diverser, teils schwerwiegender Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 3 ¼ Jahren sowie einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt. Er hat ein hohes Mass an krimineller Energie an den Tag gelegt und ihm ist eine schlechte Legalprognose zu stellen. Unter Berücksichtigung des sehr hohen öffentlichen Interesses an der Wegweisung und des erheblichen privaten Interesses des hier aufgewachsenen sowie familiär verwurzelten Beschuldigten an einem Aufenthalt - 34 -