11.6. Stabile Vollzugshindernisse, die einer Landesverweisung entgegenstünden, sind nicht ersichtlich, zumal sich die Situation im Irak während des Straf- und Massnahmenvollzugs noch verändern kann. Allfällige Vollzugshindernisse wären daher im Rahmen des Vollzugs zu prüfen.