In gesundheitlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Beschuldigte gemäss Gutachten an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung sowie an einem schädlichen Gebrauch von Kokain leidet. Die Persönlichkeitsstörung hat sich über Jahre verfestigt und bedarf (auch bei vorhandener Motivation) einer intensiven und mehrjährigen Behandlung (Gutachten, S. 51). Aktuell befindet sich der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben in einer freiwilligen Therapie, wobei er alle zwei Wochen eine Gesprächstherapie wahrnehme (GA act. 127 f.; Prot. BV, S. 33).