BV, S. 30). In beruflicher Hinsicht hat der Beschuldigte mehrere Lehren als Metallbauer, Karosseriespengler und Schreiner abgebrochen (GA act. 121). Danach war er arbeitslos und bezog Sozialhilfe (GA act. 121, UA Teil 1 O1, act. 1179). Ab Juli 2019 erhielt er eine IV-Rente und nahm ab September 2019 bis zum 1. Dezember 2021 als Logistiker in einem Programm der ESPAS teil (GA act. 121; Prot. BV, S. 31). Seit dem 1. Dezember 2021 ist der Beschuldigte arbeitslos (Prot. BV, S. 31). Der Beschuldigte hat weder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, noch war er in der Lage, eine Anstellung zu bekommen. Es gelang ihm somit bis heute nicht, hier in der Schweiz beruflich Fuss zu fassen.