10.2. Gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten von Dr. med. N. vom 19. Januar 2021 leide der Beschuldigte unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und an einem schädlichen Gebrauch von Kokain (Gutachten, S. 42). Es bestehe eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit (Gutachten, S. 32, 47 und 49). Er erreiche ein Hochrisikoprofil mit schlechten Chancen für einen deliktfreien Verlauf (Gutachten, S. 48). Zudem bestehe zwischen der dissozialen Persönlichkeitsstörung und den vorgeworfenen Delikten ein Zusammenhang, da die Delinquenz ein Kernmerkmal der Dissozialität darstelle (Gutachten, S. 44 und 50).