Denn das Fehlen eines verschuldenserhöhenden Umstands ist nicht verschuldensmindernd, sondern neutral zu berücksichtigen. Im Übrigen hat der Beschuldigte, auch wenn er meist Schmiere gestanden ist und sein Auto zur Verfügung gestellt hat, innerhalb der Bande eine für das Gelingen der Einbruchdiebstähle durchaus wichtige und unabdingbare Rolle gespielt, was einen erheblichen strafrechtlichen Vorwurf zu begründen vermag.