Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 7. Oktober 2014 wegen versuchter Hehlerei zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 30.00 verurteilt. Frühere Verurteilungen wurden im Strafregister gelöscht und dürfen dem Beschuldigten nicht mehr angelastet werden (BGE 135 IV 87). Der Beschuldigte hat unbeeindruckt von vorläufigen Festnahmen (23. August 2017 bis 24. August 2017, 19. April 2018 bis 20. April 2018, 18. Juli 2018, 3. Oktober 2018) und von der Untersuchungshaft (31. Juli 2018 bis 21. September 2018) weitere Delikte verübt.