9. 9.1. Der Beschuldigte ist wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Sachbeschädigung, Anstiftung zur Urkundenfälschung, Anstiftung zur Fälschung von Ausweisen, Raufhandels, einfacher Körperverletzung, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung, Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch sowie mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten mit einer Freiheitsstrafe von 3 ¾ Jahren bestraft. Der Beschuldigte beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren.