Aussagen in einem forensischen Gutachten beruhen auf der Hypothese, dass der Explorand die ihm vorgeworfenen Delikte auch tatsächlich begangen hat. Wenn im Gutachten festgehalten wird, der Explorand neige dazu, sein Fehlverhalten zu leugnen oder zu bagatellisieren, beruht dies somit auf der vom Gutachter nicht überprüften - 18 -