hätten gemeinsam das Kokain bezogen (UA Teil 0 O2, act. 488, Fragen 47 und 48). An der Konfrontationseinvernahme vom 6. Juni 2019 hielt G. an seiner Aussage fest, dass er von Oktober 2017 bis zum 9. April 2018 ca. 30 Gramm Kokain zu ca. Fr. 2'5000.00 vom Beschuldigten gekauft habe (UA Teil 0 O2, act. 508). Er habe den Beschuldigten jeweils kontaktiert, wenn er Kokain wollte, dann hätten sie «abgemacht» und er habe das, was er gebraucht habe, erhalten. An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte G., er wisse nicht mehr, ob es definitiv 30 Gramm gewesen seien. Er habe nie mehr als ein Säckli mit 0.7 Gramm gekauft (GA act.