8.4. An der Einvernahme vom 28. Mai 2018 sagte G. aus, er habe jeweils höchstens 5 Gramm Kokain vom Beschuldigten bezogen. Von ca. Oktober 2017 bis zum 9. April 2018 seien es ca. 30 Gramm Kokain gewesen (UA Teil 0 O2, act. 456, Frage 55). Insgesamt habe er allerhöchstens Fr. 2'500.00 für das bezogene Kokain bezahlt (UA Teil 0 O2, act. 457, Frage 62). Auf Vorhalt dieser Vorwürfe bestritt der Beschuldigte den Verkauf und sagte, G. würde lügen (UA Teil 0 O2, act. 487, Fragen 40 und 45). Sie hätten zusammen «gezogen», dabei habe es sich maximal um Kokain im Wert von Fr. 300.00 bis 400.00 gehandelt (UA Teil 0 O2, act. 487, Frage 43). Sie seien auch schon zusammen zu seinem Dealer gegangen und