Personenwagen Lernfahrten mit jemanden, welcher den Führerschein besitzt, machen könne. Der Fahrzeugschlüssel habe in der Wohnung am Schlüsselbrett gehangen. Der Beschuldigte habe keine Erlaubnis gehabt, den Personenwagen ohne entsprechende Begleitung zu benutzen und habe auch keinen eigenen Schlüssel besessen (UA Teil 0 O3, act. 879 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte der Beschuldigte, dass er keinen eigenen Schlüssel besass und er keine Erlaubnis hatte, den Personenwagen ohne Begleitung zu benutzen (Prot. BV, S. 41).