6. 6.1. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in den Anklageziffern 7 und 8 vor, am 23. August 2017 mit einer Gruppe von sieben bis acht Leuten an einer anderen Gruppe mit sieben Leuten vorbeigekommen zu sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe ein Kollege des Beschuldigten sowie der Beschuldigte selber J. und K. je eine Ohrfeige verpasst. L., der die Opfer habe verteidigen wollen, sei danach weggezogen worden und einige der Gruppe des Beschuldigten, darunter auch er selber, hätten mit Fäusten auf ihn eingeschlagen bzw. auf ihn eingetreten. L. habe Prellungen und Kontusionen erlitten und sei für fünf Tage 100 % krankgeschrieben worden.